Nach einem Brief zur Preiserhöhung prüfen Sie Änderungen, Datum, Laufzeit und das Sonderkündigungsrecht. Meist dürfen Sie dann kündigen. Die genaue Frist steht im Schreiben. Beim Wechsel mit Rufnummernmitnahme bleibt Ihre Festnetznummer erhalten. Wer nur telefoniert, braucht keinen Internetvertrag, zum Beispiel Senioren Festnetz ab 9,95 € im Monat.
Was sollten Sie im Brief zur Preiserhöhung prüfen?
Prüfen Sie zuerst, was sich genau ändert und ab wann. Wichtige Angaben stehen oft nicht nur im Fließtext, sondern auch im Kleingedruckten oder auf einem Beiblatt.
Beispiel: Eine Tochter findet den Brief im Briefkasten ihrer 82-jährigen Mutter. Sie legt ihn neben die letzte Rechnung und markiert beide Preise. So sieht sie sofort, was sich ändert. Notieren Sie außerdem, wann der Brief ankam. Davon können Fristen abhängen.
- Datum des Schreibens und Datum, ab dem der neue Preis gilt
- Neuer Monatspreis im Vergleich zum bisherigen
- Änderungen bei Leistungen, etwa Flat, Minutenpreise oder Zusatzoptionen
- Restlaufzeit und Kündigungsfrist Ihres Vertrags
- Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht und dessen Frist
- Kundennummer und Vertragsnummer für Ihre Antwort
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht und welche Frist gilt?
Anbieter dürfen Preise unter bestimmten Bedingungen anpassen. Kunden haben dann in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag also auch dann beenden, wenn die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Wie viel Zeit Sie dafür haben und ab wann die Frist läuft, steht im Schreiben. Lesen Sie diese Stelle genau. Wir nennen hier bewusst keine Zahlen, weil sie vom Einzelfall abhängen. Ist die Frist unklar, fragen Sie schriftlich beim Anbieter nach oder holen Sie sich Rat bei einer Verbraucherberatung.
Kündigen Sie schriftlich und heben Sie einen Nachweis über den Versand auf.
Was gehört in eine Kündigung oder einen Widerspruch?
Ein kurzes, sachliches Schreiben genügt. Es braucht nur wenige Bausteine. Diese Liste dient als Musterformulierung zum Selbstzusammenstellen:
Ein Widerspruch beendet den Vertrag nicht automatisch. Wer wechseln möchte, kündigt. Prüfen Sie im Schreiben, was der Anbieter dazu schreibt.
- Absender: Name, Anschrift, Kundennummer, Vertragsnummer, Rufnummer
- Empfänger: Anbieter mit der Adresse aus Vertrag oder Brief
- Betreff: zum Beispiel "Außerordentliche Kündigung wegen Preiserhöhung"
- Bezug: Datum Ihres Erhöhungsschreibens und Satz "Ich kündige zum nächstmöglichen Zeitpunkt, hilfsweise ordentlich"
- Bitte um schriftliche Bestätigung mit Datum der Vertragsbeendigung
- Hinweis auf Rufnummernmitnahme, falls Sie wechseln, sowie Ort, Datum und Unterschrift
Kündigen Angehörige für den Vertragsinhaber, brauchen sie in der Regel eine Vollmacht.
Wie wechseln Sie, ohne die Festnetznummer zu verlieren?
Die Nummer bleibt erhalten, wenn der neue Anbieter sie vom alten übernimmt. Die Rufnummernmitnahme ist seit 1. Dezember 2021 für Verbraucher kostenlos (TKG). Entscheidend ist die Reihenfolge. Mehr dazu unter Festnetznummer behalten.
Typischer Fall: Der Vertrag lief auf den Vater, der Sohn bestellt für die Mutter und trägt seinen eigenen Namen ein. Die Mitnahme scheitert, weil der Inhaber nicht übereinstimmt.
- Neuen Vertrag zuerst abschließen und die Option "bisherige Nummer mitnehmen" wählen.
- Angaben bereithalten: bisheriger Anbieter, Vorwahl, Rufnummer und Name des Inhabers genau wie im Altvertrag.
- Den alten Vertrag erst kündigen lassen bzw. die Portierung abwarten, damit die Nummer nicht verloren geht.
- Auf die Bestätigung des Umstellungstermins warten.
- SIM-Karte einlegen und einen Testanruf machen.
Welche Alternative gibt es, wenn Sie nur telefonieren?
Wer kein Internet nutzt, braucht keinen Kombivertrag. Bei den großen Konzernen (Telekom, Vodafone, o2, 1&1) werden reine Telefonanschlüsse ohne Internet für Neukunden kaum noch angeboten. Meist ist es eine Kombi mit Internet.
Eine Alternative ist Senioren Festnetz auf festnetzangebot.de. Eine SIM-Karte steckt in einer Telefonbox oder einem Telefon. Die Gespräche laufen über das Mobilfunknetz, nach außen sieht es aus wie eine normale Festnetznummer mit Ortsvorwahl. Sie brauchen keinen Router, keinen Techniker und keinen Hausanschluss, nur Strom und ausreichenden Mobilfunkempfang am Aufstellort. Vertragspartner ist die Paketsparer GmbH, Berlin.
- Senioren Festnetz: 9,95 € im Monat, Flat ins deutsche Festnetz, Handynetze 0,29 € pro Minute
- Senioren Festnetz Plus: 19,95 € im Monat, Flat ins Festnetz und in alle deutschen Handynetze
- Beide: 24 Monate Laufzeit, Taktung 60/60, keine Anschlussgebühr, 14 Tage Widerrufsrecht
Wann passt Tarif 1, wann Tarif 2?
Tarif 1 passt, wenn Sie vor allem ins Festnetz telefonieren. Tarif 2 lohnt sich, wenn Sie regelmäßig Handys anrufen, etwa Kinder und Enkel. Der Preisunterschied beträgt 10,00 € im Monat, über 24 Monate sind das 240,00 €. Bei 0,29 € pro Minute entspricht das rechnerisch etwa 35 Handyminuten im Monat.
Wegen der Taktung 60/60 zählt jede angefangene Minute voll. Ein Anruf von 1 Minute und 5 Sekunden wird als 2 Minuten berechnet. Geräte kaufen Sie einmalig, es gibt keine Miete. Die Tabelle zeigt Beispiele über 24 Monate inklusive Versand von 6,95 €.
| Beispiel | Rechnung | Summe 24 Monate |
|---|---|---|
| Tarif 1 mit Nur SIM | 24 x 9,95 € + 0 € Gerät + 0 € Versand | 238,80 € |
| Tarif 1 mit Tischtelefon Simvalley | 238,80 € + 49,90 € + 6,95 € | 295,65 € |
| Tarif 1 mit Telefonbox | 238,80 € + 79,90 € + 6,95 € | 325,65 € |
| Tarif 2 mit Gigaset Comfort 600 SIM | 24 x 19,95 € = 478,80 € + 69,90 € + 6,95 € | 555,65 € |
Wann passt dieses Angebot nicht?
Das Angebot passt nicht, wenn Sie Internet brauchen. Im Tarif ist kein Datenvolumen enthalten. Für Telefon plus Internet hilft der DSL-Vergleich auf dslvertrag.de.
Auch ohne Strom oder bei zu schwachem Mobilfunkempfang am Aufstellort funktioniert es nicht. Testen Sie den Empfang, etwa mit einem Handy am gewünschten Platz. Beim Hausnotruf kommt es auf das Gerät an. Viele moderne Geräte haben eine eigene SIM. Fragen Sie vorher beim Hausnotruf-Anbieter, mehr unter Hausnotruf. Eine Garantie gibt es nicht.
Das Kupfernetz wird schrittweise und regional durch Glasfaser ersetzt. Einen einheitlichen bundesweiten Stichtag für Endkunden gibt es nicht. Betroffene werden vorher informiert. Details finden Sie unter Kupferabschaltung.
Welche Fehler vermeiden Sie, und was steht auf der Checkliste?
Die meisten Probleme entstehen bei Fristen und Namen. Wer Brief, Daten und Reihenfolge im Blick hat, wechselt ohne Ausfall. Bestellen können Sie für eine andere Person und eine abweichende Lieferadresse angeben, zum Beispiel an die Kinder. Das Formular hat 4 Schritte: Tarif und Gerät, Rufnummer, Daten, Prüfen.
Zu den typischen Fehlern gehören: zu spät auf den Brief reagieren, den Altvertrag kündigen, bevor die Nummer portiert ist, einen abweichenden Namen bei der Rufnummernmitnahme angeben und den Mobilfunkempfang nicht prüfen.
- Brief lesen, Preis, Datum und Frist des Sonderkündigungsrechts notieren.
- Prüfen, ob Telefon allein reicht oder Internet nötig ist.
- Tarif und Gerät wählen, Kosten über 24 Monate rechnen.
- Rufnummernmitnahme mit den exakten Altvertragsdaten angeben.
- Kündigung mit den genannten Bausteinen schriftlich senden, Nachweis aufbewahren.
- Nach dem Wechsel Empfang und Anrufe testen. 14 Tage Widerrufsrecht beachten.